Jeder Bürger kann sich im Berghotel Oberhof testen lassen.
Keine telefonische oder VorOrt Annahme!
Termin vereinbarenCorona-Tests wieder teilweise kostenpflichtig
Grundsätzlich gilt: Das Testzentrum Berghotel testet nur symptomfreie Personen. Sollten Sie grippeähnliche Symptome, Geruchs- oder Geschmacklosigkeit haben, suchen Sie einen Arzt auf.
Laut neuer Corona Testverordnung gelten nun folgende Regeln:
Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben bestimmte Personengruppen. Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss in der Teststelle entsprechende Nachweise erbringen:
Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben: | Nachweis |
Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem 5.Geburtstag | Geburtsurkunde, Kinderreisepass |
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können u.a. Schwangere im ersten Trimester | Mutterpass, ärztliches Zeugnis |
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben | Teilnahmenachweis |
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
(Freitestung) |
PCR Test |
Besucher, Behandelte oder Bewohner in folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, Dienste oder stationäre Einrichtungen zur Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungsreinrichtungen, Hospize |
Schriftliche Bestätigung vom Pflegeheim
Formblatt Pflegeinrichtung |
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines pers. Budgets nach dem § 29SGB IX Personen beschäftigen | Bescheid |
Pflegende Angehörige | Glaubhafter Nachweis über Pflege eines Angehörigen |
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten | PCR Test vom haushaltsangehörigen Infizierten |
Um Infektionsketten zu unterbrechen, werden einige Personengruppen unterstützt und zahlen einen Eigenanteil von 3,00 € pro Testung.
Anspruch Test mit einer Eigenbeteiligung haben: | Nachweis |
Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen | Eintrittskarte |
Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken
(Menschen… ab 60 Jahre, mit Behinderung, mit Vorerkrankung |
Unterschrift auf Selbstauskunft |
Personen, die durch die Corona Warn App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben | Corona Warn App |
Sollten Sie nicht zu einem des o.g. Personenkreis gehören aber dennoch anlasslos einen Test benötigen fällt eine Testungsgebühr in Höhe von 12,00 € pro Person an. Diese Gebühr ist im Testzentrum zu entrichten.
Die Bezahlung kann nur in bar gegen Quittung erfolgen.
Termine können hier online vereinbart werden. Für Termine ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an eine andere Teststation, zu finden hier.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.